Für wen sind Scherengitter beim Viehanhänger Pflicht?
Scherengitter beziehungsweise Schutzgeländer an der Verladerampe sind für folgende Personen gesetzlich vorgeschrieben:
Landwirte, die ihre Tiere weiter als 50 km ab ihrem Betrieb transportieren
Alle berufsmäßigen Tiertransporteure (Viehhändler, Metzger, Erzeugergemeinschaften etc.)
Dies legt die EU-Tierschutztransport VO 1/2005 fest.
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