Für wen sind Scherengitter beim Viehanhänger Pflicht?

Scherengitter beziehungsweise Schutzgeländer an der Verladerampe sind für folgende Personen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Landwirte, die ihre Tiere weiter als 50 km ab ihrem Betrieb transportieren
  • Alle berufsmäßigen Tiertransporteure (Viehhändler, Metzger, Erzeugergemeinschaften etc.)

Dies legt die EU-Tierschutztransport VO 1/2005 fest.

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