Für wen sind Scherengitter beim Viehanhänger Pflicht?

Scherengitter beziehungsweise Schutzgeländer an der Verladerampe sind für folgende Personen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Landwirte, die ihre Tiere weiter als 50 km ab ihrem Betrieb transportieren
  • Alle berufsmäßigen Tiertransporteure (Viehhändler, Metzger, Erzeugergemeinschaften etc.)

Dies legt die EU-Tierschutztransport VO 1/2005 fest.