Klasse B:
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg sowie Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, jedoch nur, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse BE:
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Vorsicht Drehschemel-Anhänger:
Zum Führen eines Drehschemel-Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg ist ein Führerschein der Klasse BE nötig. Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 müssen somit lediglich ihren alten Führerschein in den neuen EU-konformen Führerschein im Scheckkartenformat umschreiben lassen.