Wie oft muss mein Anhänger zur Hauptuntersuchung nach §29 ("TÜV-Abnahme") und wo kann diese gemacht werden?

Die Hauptuntersuchung muss beim Neuanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg drei Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt werden, danach alle zwei Jahre. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750 kg und 3500 kg müssen alle zwei Jahre TÜV-geprüft werden. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über 3500 kg, muss die Hauptuntersuchung ab der ersten Inbetriebnahme jährlich durchgeführt werden.

Diese Untersuchung, die bei uns der TÜV durchführt, können Sie in unserem Haus vornehmen lassen, evtl. in Verbindung mit einer fällig gewordenen Wartung der Bremsanlage. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin unter der Telefonnummer 07564-94840, um diesen Ablauf reibungslos vonstattengehen zu lassen. Denken Sie auch an Ihren Fahrzeugschein, wenn Sie Ihren Anhänger vorbeibringen.