Zulassung in der Schweiz - So funktioniert's.

Bei der Zulassung eines SIGG-Anhängers in der Schweiz ist es vorab in jedem Fall wichtig, die technischen Vorschriften und Immatrikulationsbedingungen beim Straßenverkehrsamt Ihres Wohnkantons abzuklären, da von Kanton zu Kanton unterschiedliche Bedingungen vorliegen können.

Zunächst ist zu beachten, dass die Genehmigungsdaten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Besitzt der Anhänger ein CoC-Papier (Certificate of Conformity), dann sind dessen Genehmigungsdaten bereits in die Genehmigungsdatenbank eingetragen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Versicherungsnachweis

  • Fahrzeugpapiere

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Certificate of Conformity (CoC)

 

Ausfuhrkennzeichen

·         Das Ausfuhrkennzeichen ist für die Überprüfung eines Fahrzeuges ins Ausland (außerhalb der EU) erforderlich.

·         Es kann bei jeder Zulassungsstelle beantragt werden und kostet zwischen 30 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung.

·         Ausfuhrkennzeichen haben eine gestaffelte Gültigkeit (i.d.R. 30 - 45 Tage, geht einher mit der für die Ausfuhr abgeschlossenen Versicherung)

·         Weitere Informationen finden Sie unter https://www.strassenverkehrsamt.de/uploads/pdf/formalitaeten/zulassung-eines-anhaengers.pdf.

 

Zoll

·         Anhänger fallen unter die Kategorie der Industrieprodukte.

·         Unabhängig davon, in welchem Land der Anhänger hergestellt wurde, wird seit 01.01.2024 kein Zoll mehr erhoben.

·        Die schweizerische Mehrwertsteuer wird erhoben auf den Kaufpreis.

 

Quellen:

https://stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport/_jcr_content/contentPar/morethemes/morethemesitems/70_1319187892549.spooler.download.1481548044879.pdf/ZMB016IMPO201612.pdf

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/strassen--und-wasserfahrzeuge/einfuhr-in-die-schweiz.html