Zulassung in Italien - So funktioniert's.

Für die Zulassung eines SIGG-Anhängers in Italien, brauchen Sie zunächst ein Kurzzeitkennzeichen, ausgestellt durch die entsprechende deutsche Zulassungsstelle. Für die An- bzw. Ummeldung des Anhängers in Italien, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Für Neufahrzeuge, d.h. noch nie zugelassen:

  1. Rechnung
  2. COC-EG - Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  3. Antrag für die Ersteintragung beim PRA (NP-2B) vom Antragsteller unterzeichnet (wird direkt am Schalter erstellt)
  4. Vorlage F24 mit Überweisung der vorgesehen MwSt.
  5. Italienische Identitätskarte und Steuernummer

Für Gebrauchtfahrzeuge, d.h. die bereits einmal in einem Mitglied-Staat zugelassen worden sind, mehr als 6.000 Km aufweisen und schon seit mindestens sechs Monaten im Ausland zugelassen waren

  • von Privatpersonen:
  1. Zulassungsbescheinigung -  Teil I und Teil II
  2. Kopie des COC-EG - Übereinstimmungsbescheinigung
  3. Antrag für die Ersteintragung beim PRA (NP-2B) vom Antragsteller unterzeichnet (wird direkt am Schalter erstellt)
  4. Die Rechnung ist erforderlich sollte der Ankauf beim Konzessionär, Händler oder Firma erfolgen. Beim Verkauf zwischen Privatpersonen muss der Kaufvertrag vorgelegt werden.
  • von Firmen:

Punkte 1., 2., 3. und 4. gleich wie oben,

5. Seit August 2008 muss die Rechnung oder der Kaufvertrag bei der Agentur für Einnahmen vorgelegt werden. Die Agentur wird dem Kfz-Amt eine telematische Freigabe für die Zulassung senden. Nur nach Ankunft der Freigabe kann das Kfz-Amt mit der Zulassung beginnen.

Fahrzeuge, die einer zusätzlichen Abnahme (collaudo) unterzogen werden müssen:

  • Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3.500 kg (Ausnahme Neufahrzeuge mit EG Übereinstimmungserklärung COC)
  • Anhänger ohne europäische Homologierung

Kosten:

Importierte Neufahrzeuge mit schon entrichteter MwSt.:

  1. Zulassungsgebühren: 89,88€
  2. Landesumschreibungssteuer IPT:151,00€
  3. PRA (Kraftfahrzeugregisteramt) Gebühren: 59,00€

Importierte Gebrauchtfahrzeuge:

  1. Zulassungsgebühren: 89,88€
  2. Landesumschreibungssteuer IPT
    • Fahrzeuge mit Motorleistung bis 53kW: 151,00€
    • Fahrzeuge mit Motorleistung über 53kW: 3,51€ pro kW
  3. PRA (Kraftfahrzeugregisteramt) Gebühren: 59,00€

Weitere Informationen finden Sie unter

Auf Deutsch: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1010480

Auf Italienisch: http://www.vehicle-documents.it/immatricolazione.htm

Diese beiden Internetseiten sind auch die Quellen dieses Informationstextes.

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