Für die Zulassung eines SIGG-Anhängers in Italien, brauchen Sie zunächst ein Kurzzeitkennzeichen, ausgestellt durch die entsprechende deutsche Zulassungsstelle. Für die An- bzw. Ummeldung des Anhängers in Italien, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für Neufahrzeuge, d.h. noch nie zugelassen:
Für Gebrauchtfahrzeuge, d.h. die bereits einmal in einem Mitglied-Staat zugelassen worden sind, mehr als 6.000 Km aufweisen und schon seit mindestens sechs Monaten im Ausland zugelassen waren
Punkte 1., 2., 3. und 4. gleich wie oben,
5. Seit August 2008 muss die Rechnung oder der Kaufvertrag bei der Agentur für Einnahmen vorgelegt werden. Die Agentur wird dem Kfz-Amt eine telematische Freigabe für die Zulassung senden. Nur nach Ankunft der Freigabe kann das Kfz-Amt mit der Zulassung beginnen.
Fahrzeuge, die einer zusätzlichen Abnahme (collaudo) unterzogen werden müssen:
Kosten:
Importierte Neufahrzeuge mit schon entrichteter MwSt.:
Importierte Gebrauchtfahrzeuge:
Weitere Informationen finden Sie unter
Auf Deutsch: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1010480
Auf Italienisch: http://www.vehicle-documents.it/immatricolazione.htm
Diese beiden Internetseiten sind auch die Quellen dieses Informationstextes.