Bei der Zulassung eines SIGG-Anhängers in Österreich ist zunächst zu beachten, dass die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind.
Besitzt der Anhänger ein CoC-Papier, dann sind dessen Genehmigungsdaten bereits in die Genehmigungsdatenbank eingetragen.
Bei Ausnahmegenehmigungen ohne CoC-Papier, ist für die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, zuständig.
Für die Zulassung des Anhängers ist in jedem Fall die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig.
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung (laut help.gv.at)
- Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
- Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten):
- Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis (CoC-Papier)
- Bei Vertretung: Vollmacht
- Bei Anmeldung eines neuen Anhängers: zusätzlich
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
- Bei gewerblich angemeldeten Anhängern: zusätzlich
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
- Bei Eigenimport: zusätzlich
Weitere Informationen finden Sie unter
Diese beiden Internetseiten sind auch die Quellen dieses Informationstextes.