Klasse B:
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg sowie Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, jedoch nur, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse BE:
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Vorsicht Drehschemel-Anhänger:
Zum Führen eines Drehschemel-Anhängers mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg ist ein Führerschein der Klasse BE nötig. Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 müssen somit lediglich ihren alten Führerschein in den neuen EU-konformen Führerschein im Scheckkartenformat umschreiben lassen.
Die Hauptuntersuchung muss beim Neuanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg drei Jahre nach der Erstzulassung durchgeführt werden, danach alle zwei Jahre. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750 kg und 3500 kg müssen alle zwei Jahre TÜV-geprüft werden. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über 3500 kg, muss die Hauptuntersuchung ab der ersten Inbetriebnahme jährlich durchgeführt werden.
Diese Untersuchung, die bei uns der TÜV durchführt, können Sie in unserem Haus vornehmen lassen, evtl. in Verbindung mit einer fällig gewordenen Wartung der Bremsanlage. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin unter der Telefonnummer 07564-94840, um diesen Ablauf reibungslos vonstattengehen zu lassen. Denken Sie auch an Ihren Fahrzeugschein, wenn Sie Ihren Anhänger vorbeibringen.
Scherengitter beziehungsweise Schutzgeländer an der Verladerampe sind für folgende Personen gesetzlich vorgeschrieben:
Dies legt die EU-Tierschutztransport VO 1/2005 fest.