Ob ein Gespann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren darf, hängt zum einen von der technischen Tauglichkeit des Anhängers und des Zugfahrzeugs ab, zum anderen von der Relation des zul. Gesamtgewichts des Anhängers zum Leergewicht des Zugfahrzeugs.
WICHTIG: Tempo 100 darf mit einem Anhänger ausschließlich auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gefahren werden, auf allen anderen Straßen gilt weiterhin das Höchstgeschwindigkeitsgebot für Gespanne von 80 km/h!
Ihr Anhänger ist fertig gestellt und nun wollen Sie ihn zulassen. Dazu nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit zur KfZ-Zulassungsstelle Ihres Landratsamtes:
Tipp: Vordrucke für die schriftliche Vollmacht sowie die Abbuchungsermächtigung stehen häufig auf den Seiten der Landratsämter zum Download bereit und können so schon vorab ausgefüllt werden. Dies spart Zeit vor Ort!
Bei der Zulassung eines SIGG-Anhängers in Österreich ist zunächst zu beachten, dass die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind.
Besitzt der Anhänger ein CoC-Papier, dann sind dessen Genehmigungsdaten bereits in die Genehmigungsdatenbank eingetragen.
Bei Ausnahmegenehmigungen ohne CoC-Papier, ist für die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, zuständig.
Für die Zulassung des Anhängers ist in jedem Fall die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter
Diese beiden Internetseiten sind auch die Quellen dieses Informationstextes.
Bei der Zulassung eines SIGG-Anhängers in der Schweiz ist es vorab in jedem Fall wichtig, die technischen Vorschriften und Immatrikulationsbedingungen beim Straßenverkehrsamt Ihres Wohnkantons abzuklären, da von Kanton zu Kanton unterschiedliche Bedingungen vorliegen können.
Zunächst ist zu beachten, dass die Genehmigungsdaten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Besitzt der Anhänger ein CoC-Papier (Certificate of Conformity), dann sind dessen Genehmigungsdaten bereits in die Genehmigungsdatenbank eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Ausfuhrkennzeichen
· Das Ausfuhrkennzeichen ist für die Überprüfung eines Fahrzeuges ins Ausland (außerhalb der EU) erforderlich.
· Es kann bei jeder Zulassungsstelle beantragt werden und kostet zwischen 30 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung.
· Ausfuhrkennzeichen haben eine gestaffelte Gültigkeit (i.d.R. 30 - 45 Tage, geht einher mit der für die Ausfuhr abgeschlossenen Versicherung)
· Weitere Informationen finden Sie unter https://www.strassenverkehrsamt.de/uploads/pdf/formalitaeten/zulassung-eines-anhaengers.pdf.
Zoll
· Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen unverzollte Fahrzeuge an der Grenze beim Schweizer Zoll angemeldet werden.
· Innerhalb von 30 Tagen seit der Einfuhr muss das Fahrzeug in der Schweiz eingelöst werden.
· Bis zur Einlösung in der Schweiz muss eine gültige Versicherungsdeckung bestehen.
· Der Normalzollansatz für Anhänger beträgt CHF 12.- je 100 kg Leergewicht. Für Anhänger wird keine Automobilsteuer erhoben. Die Mehrwertsteuer von 7.7 % wird erhoben auf den Kaufpreis einschließlich der Einfuhrabgaben.
· Die Verzollung ist gleich für die gesamte Schweiz. Anhänger werden gehandhabt wie normaler Import von Handelsware.
Quellen:
Für die Zulassung eines SIGG-Anhängers in Italien, brauchen Sie zunächst ein Kurzzeitkennzeichen, ausgestellt durch die entsprechende deutsche Zulassungsstelle. Für die An- bzw. Ummeldung des Anhängers in Italien, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für Neufahrzeuge, d.h. noch nie zugelassen:
Für Gebrauchtfahrzeuge, d.h. die bereits einmal in einem Mitglied-Staat zugelassen worden sind, mehr als 6.000 Km aufweisen und schon seit mindestens sechs Monaten im Ausland zugelassen waren
Punkte 1., 2., 3. und 4. gleich wie oben,
5. Seit August 2008 muss die Rechnung oder der Kaufvertrag bei der Agentur für Einnahmen vorgelegt werden. Die Agentur wird dem Kfz-Amt eine telematische Freigabe für die Zulassung senden. Nur nach Ankunft der Freigabe kann das Kfz-Amt mit der Zulassung beginnen.
Fahrzeuge, die einer zusätzlichen Abnahme (collaudo) unterzogen werden müssen:
Kosten:
Importierte Neufahrzeuge mit schon entrichteter MwSt.:
Importierte Gebrauchtfahrzeuge:
Weitere Informationen finden Sie unter
Auf Deutsch: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1010480
Auf Italienisch: http://www.vehicle-documents.it/immatricolazione.htm
Diese beiden Internetseiten sind auch die Quellen dieses Informationstextes.
Die Höhe der Versicherungsprämie für einen Anhänger ist abhängig von dessen zulässigem Gesamtgewicht, dem Wert des Anhänger sowie des Zulassungsortes. Häufig liegt diese für den Haftpflichtschutz unter 30 € im Jahr. Für einen zusätzlichen Kaskoschutz verlangen viele Versicherungen nicht mehr als 100 € jährlich.
Hier lohnt sich jedoch auf jeden Fall ein Versicherungsvergleich und das Einholen verschiedener Angebote.
Die Kfz-Steuer für Anhänger richtet sich nach deren zulässigem Gesamtgewicht. So reicht sie beispielsweise von 29 € pro Jahr für einen Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht bis hin zu 134 € pro Jahr für einen Anhänger mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Die genaue Steuerhöhe für Ihren Anhänger können Sie mit Hilfe des Kfz-Steuerrechners des Bundesfinanzministeriums ermitteln:
Hier gehts zum Steuerrechner.
Handelt es sich bei Ihrem Anhänger um einen Kastenanhänger, Plattformanhänger, Kippanhänger oder Abkipptransporter, so passt ein einzeiliges Kennzeichen, das 520 mm lang und 110 mm hoch ist.
Möchten Sie einen Vieh-Anhänger, Pferde-Anhänger,Kaltblut-Anhänger oder Baumaschinenanhänger zulassen, so wählen Sie bitte ein zweizeiliges Kennzeichen, das 280 oder 340 mm lang und 200 mm hoch ist.